Unser Engagement
Dätwyler verpflichtet sich zu hohen Standards der Geschäftsethik und Integrität, einschliesslich der Unterstützung und Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen. Diese Verpflichtung spiegelt sich in unseren offiziellen Unternehmenswerten und in unserem Verhaltenskodex, unserem übergreifenden Compliance-Dokument, wider.
Die Dätwyler Unternehmenswerte sind der Schlüssel zu unserem Erfolg und bilden eine starke Basis für unsere Wachstumsstrategie. Zusammen mit dem Verhaltenskodex prägen diese Werte die Kultur und die Führung an allen Dätwyler Standorten weltweit. Insbesondere unser Wert «Wir pflegen einen respektvollen Umgang» beinhaltet die kompromisslose Verpflichtung, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von Position, Funktion oder Standort, mit hoher Integrität handeln und den Dätwyler Verhaltenskodex beherzigen.
Mit dem Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2009 hat sich Dätwyler zudem zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung verpflichtet und kommuniziert seither über ihre Fortschritte.
Wir sind uns bewusst, dass Unternehmen, wo immer sie tätig sind, potenziell einen Einfluss auf die Menschenrechte haben können, sei es durch ihre eigene Tätigkeit oder durch Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette. Die Achtung der Menschenrechte hat daher für uns Priorität und wir verlangen von unseren Geschäftspartnern, dass sie dasselbe tun.
Die Achtung der Menschenrechte erstreckt sich bei Dätwyler auf alle Personen entlang der Wertschöpfungskette, einschliesslich wesentlicher Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und anderer Parteien, die direkt mit den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens verbunden sind.
Zur weiteren Formalisierung und Präzisierung unserer Verpflichtung zur Unterstützung und Achtung der Menschenrechte durch verantwortungsvolle Geschäftspraktiken, die mit international anerkannten Menschenrechtsstandards im Einklang stehen, haben wir im Jahr 2023 eine spezielle Menschenrechtsrichtlinie entwickelt und von unserem Verwaltungsrat und der Konzernleitung genehmigt.
Diese Menschenrechtsrichtlinie bietet einen gemeinsamen Rahmen und weitere Details für die Verantwortung von Dätwyler, die Menschenrechte zu respektieren. Sie ist weltweit gültig und liegt allen geschäftlichen Aktivitäten und Beziehungen zugrunde. Als Teil der Risikomanagementprozesse von Dätwyler legt diese Richtlinie einen effektiven und proaktiven Rahmen für unser Risikomanagement in Bezug auf Menschenrechtsfragen durch einen Prozess der Sorgfaltsprüfung für Menschenrechte (Englisch Human Rights Due Diligence, kurz HRDD) fest.
Die Entwicklung dieser Richtlinie wurde auch durch eine Risiko- und Folgenabschätzung, Konsultationen von Interessengruppen und die Identifizierung wichtiger Menschenrechtsfragen unterstützt (siehe nächster Abschnitt). Wir sind uns bewusst, dass sich die Bewertung der Schwere der potenziellen Auswirkungen ändern kann und dass andere Themen im Laufe der Zeit an Bedeutung gewinnen können. Daher werden wir diese wichtigen Themen regelmässig neu bewerten.
Wir orientieren uns an internationalen Menschenrechtsrahmen, zu denen unter anderem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR), der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die UNICEF-Grundsätze für Kinderrechte und Unternehmen (CRBP) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gehören.
Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht
Das Ziel von Dätwyler ist es, eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung im gesamten Unternehmen durchzuführen, um tatsächliche oder potenzielle menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette proaktiv zu identifizieren, zu bewerten, zu beenden, zu verhindern oder zu mindern. Zu diesem Zweck haben wir uns verpflichtet, unseren HRDD-Rahmen an international anerkannten Standards wie den UNGPs und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen auszurichten.
Dieser HRDD-Rahmen umfasst die folgenden sechs Schritte, die auch in unserer Menschenrechtsrichtlinie enthalten sind:
Grundsatzerklärung
Identifizierung, Bewertung und Priorisierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte
Beendigung, Verhinderung oder Abschwächung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
Einbettung und Integration der Achtung der Menschenrechte
Leistung verfolgen und kommunizieren
Zugang zu Beschwerden und Rechtsmitteln
Jeder dieser miteinander verknüpften Schritte wird im Folgenden näher erläutert.
1 Grundsatzerklärung
Die spezifische Menschenrechtsrichtlinie bekräftigt zusätzlich zu allen anderen gruppenweiten Dokumenten, in denen die Menschenrechte bereits als eine der Hauptverantwortlichkeiten der Gruppe erwähnt wurden, die Verpflichtung von Dätwyler, die Menschenrechte zu unterstützen und zu respektieren, und leitet die Umsetzung des HRDD-Rahmens für das Unternehmen.
Diese von unserem Verwaltungsratspräsidenten und CEO genehmigte und unterzeichnete Richtlinie ist weltweit gültig und bildet die Grundlage für alle geschäftlichen Aktivitäten und Beziehungen.
Die Menschenrechtsrichtlinie wurde durch die Konsultation verschiedener interner und externer Stakeholder entwickelt, z. B. derjenigen, die an den verschiedenen Workshops teilgenommen haben, die zur Identifizierung und Genehmigung der wichtigsten Menschenrechtsthemen in unserer Wertschöpfungskette führten.
2 Identifizierung, Bewertung und Priorisierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte
Dätwyler misst keinem Menschenrecht mehr Bedeutung zu als einem anderen. Dennoch konzentriert sich Dätwyler bei der praktischen Umsetzung ihrer Menschenrechtsverpflichtung auf die folgenden Themen (in alphabetischer Reihenfolge), soweit sie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte haben können und die nach Umfang, Tragweite und Abhilfemöglichkeiten für unser Geschäft am wichtigsten sind:
Kinderarbeit
Verbraucher:innen- und Produktsicherheit
Korruption
Umweltprobleme mit Auswirkungen auf die Menschenrechte
Zwangsarbeit
Arbeitsbedingungen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der gesamte Prozess der Identifizierung, Bewertung und Priorisierung potenzieller Menschenrechtsfragen umfasste die Konsultation von über dreissig internen und externen Stakeholdern aus verschiedenen Sektoren, Funktionen und Regionen. Auf der Grundlage dieses Prozesses wurden elf Menschenrechtsthemen als die relevantesten identifiziert, die nach einer weiteren Analyse auf der Grundlage der potenziellen Schwere der Auswirkungen jedes Themas und des Einflusses des Unternehmens zu den oben erwähnten wesentlichen Menschenrechtsthemen führten.
Diese wesentlichen Menschenrechtsfragen werden in regelmässigen Abständen durch systematische Risiko- und Folgenabschätzungen im Einklang mit den UNGPs neu bewertet.
Auch wenn wir nicht einem Menschenrecht mehr Bedeutung beimessen als einem anderen, verpflichten wir uns, wenn es um die Rechte der Kinder geht: (i) das Recht der Kinder zu respektieren, frei von Kinderarbeit zu sein, (ii) sichere Arbeit für Kinder über dem geltenden Mindestalter zuzulassen, wenn es eine solche Arbeit gibt, und (iii) zu versuchen, die höheren Standards zu befolgen, wo und wann immer dies machbar ist, wenn die lokalen Gesetze weniger streng sind als die Richtlinien von Dätwyler und die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards.
3 Beendigung, Verhinderung oder Abschwächung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
Basierend auf den identifizierten menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen und im kontinuierlichen Dialog mit internen und externen Stakeholdern definiert und implementiert Dätwyler geeignete Massnahmen, um negative menschenrechtliche Auswirkungen in der gesamten Wertschöpfungskette zu beenden, zu verhindern oder abzuschwächen. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die angemessene Umsetzung von Menschenrechtsstandards im gesamten Unternehmen und die schrittweise Verankerung dieser Standards in den verschiedenen Geschäftsprozessen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden wir uns auf Folgendes konzentrieren:
Weitere schrittweise Einbettung von Menschenrechtsthemen in unsere internen Prozesse
Durchführung von Schulungen für die Organisation, um das Bewusstsein für die Menschenrechte weiter zu stärken
Durchführung einer Risikobewertung der Lieferanten, um diejenigen zu identifizieren, bei denen ein erhöhtes Menschenrechtsrisiko besteht
Durchführung einer Risikobewertung des eigenen Betriebs, um diejenigen zu identifizieren, bei denen ein erhöhtes Menschenrechtsrisiko besteht
Weitere Verfeinerung unserer Beschwerde- und Whistleblowing-Kanäle
4 Einbettung und Integration der Achtung der Menschenrechte
Um menschenrechtsbezogene Präventions- und Abhilfemassnahmen weiter zu verbreiten, werden diese, soweit möglich, schrittweise in die Prozesse, Schulungen und Dokumente des Unternehmens integriert.
Als erste Prioritäten haben wir uns auf Folgendes konzentriert und dies umgesetzt: Veröffentlichung unserer Menschenrechtsrichtlinie auf der Website des Unternehmens, Verbreitung der Menschenrechtsrichtlinie in allen unseren globalen Einheiten, erste Schulungen und Kommunikation, Aktualisierung unseres Verhaltenskodex und des Verhaltenskodex für Lieferanten.
5 Leistung verfolgen und kommunizieren
Dätwyler verpflichtet sich, in ihrem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht über den Fortschritt ihrer Bemühungen zu berichten, die identifizierten und priorisierten Menschenrechtsthemen und -massnahmen anzugehen.
Zur Überwachung und Verfolgung der Wirksamkeit unserer definierten Massnahmen zur Risikominderung verwenden wir ein Managementsystem mit spezifischen Leistungsindikatoren, das uns einen klaren Überblick über die erzielten Fortschritte ermöglicht.
Zu den Leistungsindikatoren gehören die Anzahl der Prozesse und Dokumente, in denen Menschenrechtsfragen berücksichtigt werden, die Anzahl der Lieferanten, die auf Menschenrechtsrisiken geprüft werden, die Anzahl der Standorte, die auf Menschenrechtsrisiken geprüft werden, und die Anzahl der Schulungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.
6 Zugang zu Beschwerden und Rechtsmitteln
Dätwyler legt grossen Wert darauf, eine Kultur der Integrität und der gemeinsamen Verantwortung zu leben. Jede/r, der/die ein berechtigtes Anliegen hat, kann sich frei und ohne Angst vor Vergeltungsmassnahmen mündlich oder schriftlich an die zuständige Führungskraft wenden oder sich über unsere Compliance- und Whistleblowing-Hotline melden. Dieses System zur Meldung von Missständen gewährleistet Anonymität und Datenschutz und ist in 10 Sprachen verfügbar.
Unser Verhaltenskodex, unsere Menschenrechtsrichtlinie und andere interne Unterlagen und Schulungen enthalten ebenfalls detaillierte Beschreibungen unserer Meldewege.
Wenn Dätwyler negative Auswirkungen auf die Menschenrechte feststellt, die sich aus der Geschäftstätigkeit oder aus Verknüpfungen mit der Geschäftstätigkeit ergeben, verpflichtet sich das Unternehmen, rechtzeitig und transparent Massnahmen zu ergreifen, um diese in fairer und gerechter Weise im Einklang mit den UNGPs zu beheben. Stellt Dätwyler Auswirkungen fest, die in direktem Zusammenhang mit ihren Geschäftsbeziehungen stehen, wird sie, soweit möglich, ihren Einfluss geltend machen, um Lieferanten und Geschäftspartner zur Achtung der Menschenrechte zu bewegen.