Dieser nicht-finanzielle Bericht wurde in Übereinstimmung mit Art. 964a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) erstellt. Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht sind Unternehmen verpflichtet, jährlich über nicht-finanzielle Belange zu berichten und einen Sorgfaltspflichtprozess zu implementieren, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit und Konfliktmineralien abzudecken. Dies gilt zum ersten Mal für das Geschäftsjahr 2023, wobei die Unternehmen die ersten Berichte (wie den vorliegenden) im Jahr 2024 veröffentlichen müssen. Was die Sorgfaltspflicht bezüglich Konfliktmineralien betrifft, so ist man nach der Evaluation zum Schluss gekommen, dass dieses Thema für Dätwyler nicht relevant ist, da wir keines der in Frage kommenden Materialien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) importieren. Wir können jedoch nicht ausschliessen, dass Spuren einiger dieser Materialien in bestimmten von uns eingekauften metallbasierten Materialien vorhanden sind, aber die Import- und Verarbeitungsmengen liegen definitiv weit unter den Schwellenwerten.
Hinsichtlich der Sorgfaltspflicht bezüglich Kinderarbeit macht Dätwyler von der gesetzlichen Ausnahmeregelung Gebrauch und hält sich vollumfänglich an die internationalen Standards. Das bedeutet, dass wir eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Englisch: Human Rights Due Diligence, kurz HRDD) gemäss den internationalen Standards, namentlich den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, umsetzen.
Der Inhalt des nicht-finanziellen Berichts stützt sich auf die vom OR festgelegten rechtlichen Anforderungen und konzentriert sich auf die Bereiche Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption. Da er jedoch nach unseren zwölf Schwerpunktthemen gegliedert ist, soll die folgende OR-Referenztabelle als Orientierungshilfe dienen.