4.1 Governance-Rahmen zur Vergütung
Nominierungs- und Vergütungsausschuss
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss besteht in der Regel aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die jährlich einzeln durch die Generalversammlung gewählt werden. Auch der Vorsitzende wird durch die Generalversammlung gewählt.
Per Ende 2025 setzte sich der Nominierungs- und Vergütungsausschuss wie folgt zusammen: Hanspeter Fässler (Vorsitz), Jens Breu und Claude R. Cornaz. Im Jahr 2025 traf sich der Nominierungs- und Vergütungsausschuss zu fünf Standardsitzungen.
Sitzungsteilnahme 2025
| Hanspeter Fässler | 5/5 |
| Jens Breu | 5/5 |
| Claude R. Cornaz | 5/5 |
Zuständigkeiten des Nominierungs- und Vergütungsausschusses
Die Statuten der Dätwyler Holding AG enthalten Bestimmungen zu den Zuständigkeiten und Aufgaben des Nominierungs- und Vergütungsausschusses. Die Statuten sind auf unserer Webseite verfügbar.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss verfügt zudem über ein schriftliches Reglement, das die Zuständigkeiten festlegt. Dieser Ausschuss befasst sich im Allgemeinen mit den Vorarbeiten für die Anträge und Entscheidungen des Gesamtverwaltungsrats. Eine Kompetenz zur Umsetzung besteht nur im Rahmen der bereits von der Generalversammlung respektive dem Verwaltungsrat im Grundsatz genehmigten Vergütungen und soweit dies in den Statuten oder in einem Reglement ausdrücklich vorgesehen ist. Der Ausschuss tritt bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich auf Einladung des Vorsitzenden zusammen. Der Verwaltungsratspräsident und der CEO nehmen auf Einladung und in beratender Funktion an den Sitzungen teil, der HR-Verantwortliche der Dätwyler Gruppe führt das Protokoll. An der Besprechung der Traktanden zu seinen Leistungen und Vergütungen nimmt der CEO nicht teil.
Genehmigungsstufen
Empfehlung |
Überprüfung |
Genehmigung |
|
|---|---|---|---|
Vergütungsprinzipien (Statuten) |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | Generalversammlung (verbindliche Abstimmung) |
Vergütungsmodelle für Verwaltungsrat und Konzernleitung |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | |
Vergütungsbericht |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | Generalversammlung (konsultative Abstimmung) |
Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | Generalversammlung (verbindliche Abstimmung) |
Individuelle Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | |
Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung der Konzernleitung |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | Generalversammlung (verbindliche Abstimmung) |
Vergütung des CEOs |
Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | |
Individuelle Vergütung der übrigen Mitglieder der Konzernleitung |
CEO | Nominierungs- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat |
Festsetzungsverfahren für das Vergütungssystem
Das Vergütungssystem wird normalerweise in Abständen von drei Jahren durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss überprüft, um der Entwicklung des Geschäftsumfelds Rechnung zu tragen.
Die Vergütungspolitik der Dätwyler Gruppe misst sich an den üblichen Normen für ähnliche Positionen in vergleichbaren Unternehmen. Das Festsetzungsverfahren für die Bestandteile und den Umfang der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung beruht auf Vergleichsanalysen anhand von Vergütungsumfragen und Offenlegungen in den Jahresberichten vergleichbarer Unternehmen.
Zu den vergleichbaren Unternehmen zählen internationale Industrieunternehmen, die an der SIX Swiss Exchange kotiert sind, mit ähnlicher geografischer Reichweite, ähnlichem Ertragsvolumen, ähnlicher Komplexität, ähnlicher Kapitalisierung und ähnlicher Mitarbeiterzahl wie zum Beispiel Accelleron, Belimo, Bossard, Bucher Industries, Dormakaba, Geberit, Georg Fischer, Landis+Gyr, Komax, OC Oerlikon, SFS, VAT und Ypsomed.
Die Generalversammlung genehmigt jährlich die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung gemäss Art. 21b der Statuten und der Vergütung der Konzernleitung für das nächste Geschäftsjahr gemäss Art. 21c der Statuten.
Der Umfang der Vergütungen des Verwaltungsrats bemisst sich nach der Vertretung in den einzelnen Ausschüssen. Er wird jährlich durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Maximalbetrags und unter Beachtung von Art. 21b der Statuten festgelegt und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben an den entsprechenden Sitzungen des Verwaltungsrats ein Mitspracherecht.
Die Statuten der Dätwyler Holding AG enthalten weitere Bestimmungen zu den Grundsätzen über erfolgsabhängige Vergütungen, die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten sowie Vorsorgeleistungen, zum Zusatzbetrag für die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie zur Genehmigung der Anträge des Verwaltungsrats betreffend die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung durch die Generalversammlung (Art. 21a–21d). Die Statuten sind auf unserer Webseite verfügbar.
4.2 Struktur der Vergütung des Verwaltungsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats orientiert sich an der mit ihrer jeweiligen Funktion verbundenen Verantwortung und den zeitlichen Anforderungen. Die Vergütung umfasst ein Basishonorar für jedes Verwaltungsratsmitglied sowie Zusatzhonorare z. B. für das Präsidium und den Einsitz in Ausschüssen.
Mitglieder des Verwaltungsrats beziehen die ihnen zustehende Vergütung in Form eines festen, in bar entrichteten Honorars sowie der Zuteilung von Inhaberaktien der Dätwyler Holding AG mit einer Sperrfrist von fünf Jahren. Die Anzahl der zugeteilten Inhaberaktien ermittelt sich aus dem Fixbetrag und dem Durchschnittskurs der 30 Kalendertage vor dem Zuteilungstermin. Bei Todesfall oder Invalidität eines Verwaltungsratsmitglieds können die Aktien auf Wunsch der Programmteilnehmer bzw. der von ihnen begünstigten Personen vorzeitig entsperrt werden.
Vergütungsmodell für die Verwaltungsratsmitglieder
Barhonorar |
Gesperrte Aktien |
|
|---|---|---|
| Basishonorar | ||
| Für die Tätigkeit im Verwaltungsrat | 30'000 | 150'000 |
| Zusatzhonorar | ||
| VR-Präsident | 100'0001 |
180'0001 |
| VR-Vizepräsident | 50'000 | |
Präsidium eines Ausschusses |
40'000 | |
| Einsitz in Ausschüssen | 20'000 |
Für das Zusatzhonorar des VR-Präsidiums besteht ein Wahlrecht. Vom Gesamtbetrag von CHF 280'000 können zwischen CHF 150'000 und CHF 230'000 in Form von gesperrten Aktien bezogen werden.
Die Bestandteile und die Höhe der Vergütung basieren auf Vergleichsanalysen mit der oben erwähnten Gruppe von vergleichbaren international tätigen Industrieunternehmen.
Für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben sowie für die Teilnahme an den Sitzungen eines temporären Ausschusses können die Mitglieder des Verwaltungsrats eine zusätzliche Entschädigung erhalten, sofern dies vom Verwaltungsrat im Voraus festgelegt wird.
Die Auszahlung der Honorare und die Zuteilung der Aktien erfolgen jeweils im Juni und beziehen sich auf das laufende Amtsjahr. Sie unterliegen den üblichen Sozialabgaben, begründen aber keine Pensionsansprüche. Eine generelle Reisekostenentschädigung besteht nicht.
4.3 Struktur der Vergütung der Konzernleitung
Die Vergütung der Konzernleitung besteht aus folgenden Komponenten:
Vergütungsmodell für die Konzernleitung
Instrument |
Zweck |
|
|---|---|---|
Fixes Grundgehalt |
Monatliche Barzahlungen | Vergütung für die Ausübung der Funktion und die zur Ausübung der Rolle erforderlichen Qualifikationen |
Variabler Bonus |
Jährliche Barzahlung | Vergütung für die kollektive Unternehmensleistung im Berichtsjahr (Auswahl aus Umsatz-, Gewinn-, Cash-Flow- und Nachhaltigkeitskriterien) |
Langfristiger Beteiligungsplan |
Jährliche Zuteilung von Performance Share Units mit dreijähriger Vesting-Periode | Förderung nachhaltiger Ergebnisse und der langfristigen Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre |
Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge und Nebenleistungen |
Altersvorsorge, Versicherungen und geldwerte Vorteile | Schutz vor Risiken und Abdeckung von Geschäftsaufwendungen |
Fixes Grundgehalt
Die Höhe des fixen Grundgehalts hängt vom Umfang der Funktion sowie von den Qualifikationen und der Erfahrung ab, die erforderlich sind, um die Funktion auszufüllen. Das Marktumfeld ist ebenfalls massgebend. Die fixen Grundgehälter sollen sich im Umfang der Vergütung für ähnliche Funktionen bei den oben erwähnten vergleichbaren Unternehmen bewegen.
Variabler Bonus
Der variable Bonus ist eine Vergütung für die kollektive Leistung des Unternehmens über den Zeitraum von einem Jahr. Für den CEO beträgt der Zielbonus 75% bis 100% des jährlichen fixen Grundgehalts, während er für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung individuell zwischen 25% und 60% des fixen Grundgehalts festgelegt wird. Die entsprechenden Maximalbeträge belaufen sich auf das Doppelte des Zielbonus.
In Abstimmung mit der übergeordneten Strategie des nachhaltigen profitablen Wachstums wird der variable Bonus im Berichtsjahr auf der Basis von vier Leistungsindikatoren mit unterschiedlicher Gewichtung gemessen:
Nettoumsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr, relativ zu einer Vergleichsgruppe von Unternehmen (Gewichtung: 30%)
EBIT-Verbesserung (Gewinn vor Zinsen und Steuern) im Vergleich zum Vorjahr, relativ zur gleichen Vergleichsgruppe von Unternehmen (Gewichtung: 30%)
Verbesserung des Operating Cash Flows im Vergleich zu einem internen Budgetwert (Gewichtung: 20%)
Nachhaltigkeits-Messgrössen (Gewichtung: 20%)
Der Vergleich der beiden Leistungsindikatoren Nettoumsatzwachstum und EBIT-Verbesserung mit den Leistungen von ähnlichen Unternehmen wird von der Obermatt AG durchgeführt. Die Vergleichsgruppe setzt sich aus Unternehmen zusammen, welche vergleichbare Produkte, Technologien, Kunden, Lieferanten oder Investoren haben und daher ähnlichen Marktzyklen ausgesetzt sind wie Dätwyler. Für die beiden Divisionen Healthcare und Industrial gibt es je eine separate Vergleichsgruppe. Für die Mitglieder der Konzernleitung werden die Resultate der beiden Divisionen Healthcare und Industrial mit deren Umsatzanteil gewichtet.
Die Vergleichsgruppen im Berichtsjahr bestanden aus den folgenden Unternehmen:
Vergleichsgruppe Healthcare Division
Aptargroup (Pharma), Baxter, Becton Dickinson (Medical), Borosil, Corning, Gerresheimer, ICU Medical, Lonza, Medmix, Medtronic, Nipro, Sartorius, Schott Pharma, Stevanato, Terumo, West Pharmaceutical, Ypsomed
Vergleichsgruppe Industrial Division
Amcor, Amphenol, Ball, Bridgestone, Continental (ContiTech), Cooper-Standard, Eagle Industry, Elkem, Fujikura, Hexpol, Johnson Controls, Parker-Hannifin (Diversified Industrial), Sanok, Semperit, SIG, Silgan, Sonoco, Stoneridge, Sumitomo Riko, TE Connectivity, Trelleborg, Valeo, ZF
Um für die Leistungsindikatoren Nettoumsatzwachstum und EBIT-Verbesserung den Zielbonus zu erreichen, muss jeweils der Medianwert der Vergleichsgruppe erreicht werden.
Die maximale Auszahlung beim Nettoumsatzwachstum bzw. bei der EBIT-Verbesserung kann nur erreicht werden, wenn Dätwyler alle Vergleichsunternehmen im jeweiligen Indikator schlägt. Sollte Dätwyler bei einem Indikator schlechter abschneiden als alle Vergleichsunternehmen, gibt es für diesen Leistungsindikator keine Auszahlung. Die Berechnung von Werten zwischen 0% und dem Maximalbetrag erfolgt linear.
Bei speziellen Umständen kann der Verwaltungsrat die Leistungsindikatoren bereinigen oder vom Berechnungsansatz abweichen.
Die Messgrössen für den Nachhaltigkeits-Leistungsindikator werden aus den Themen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse abgeleitet. Sie können vom Verwaltungsrat jährlich neu festgesetzt und gewichtet werden.
Langfristiger Beteiligungsplan
Der langfristige Beteiligungsplan misst die Leistung von Dätwyler relativ zu Vergleichsunternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren und basiert auf sogenannten Performance Share Units (PSU). Eine PSU steht für ein bedingtes Anrecht, Inhaberaktien des Unternehmens zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung bestimmter Bedingungen während der dreijährigen Vesting-Periode. Die Vesting-Bedingungen umfassen sowohl die Erreichung der vorher festgelegten Leistungsziele als auch ein ungekündigtes Anstellungsverhältnis am Ende der Vesting-Periode.
Als Grundlage für die Zuteilung der PSU hat der Verwaltungsrat für jedes Mitglied der Konzernleitung einen Zielbetrag bestimmt. Dieser Zielbetrag orientiert sich an der oben genannten Vergleichsgruppe. Der Zuteilungswert der PSU beträgt rund ein Drittel bis zwei Drittel des fixen Grundgehalts der Mitglieder der Konzernleitung.
Am Zuteilungstag (1. Januar) wird anhand des Zielbetrags und des durchschnittlichen Schlusskurses der 20 Börsentage vor Zuteilung die jeweilige Anzahl von PSU bestimmt. Die Leistungsbedingungen (je mit einem Drittel gewichtet) sind im Berichtsjahr wie folgt:
relatives Nettoumsatzwachstum
relatives ROCE-Wachstum
relativer Total Shareholder Return (TSR)
Die Leistung von Dätwyler wird über die dreijährige Programmlaufzeit jährlich für alle drei Kennzahlen gemessen und mit derjenigen der oben erwähnten Vergleichsgruppe verglichen. Die so ermittelten neun Messpunkte ergeben die Leistung von Dätwyler über die drei Jahre hinweg. Die Vergleichsgruppe wird vom Verwaltungsrat vor der jährlichen PSU-Zuteilung bestätigt und kann bei Bedarf von diesem angepasst werden.
Mit dem langfristigen Beteiligungsplan wird ein bedeutender Teil der Vergütung der Konzernleitung mit dem langfristigen Unternehmenserfolg verknüpft. Damit wird die Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre gefördert. Der Auszahlungsfaktor bestimmt sich wie folgt:
Perzentilrang < 25% der Vergleichsgruppe (Grenzwert): 0% Auszahlung
Perzentilrang im Median der Vergleichsgruppe: 100% Auszahlung
Perzentilrang > 75% der Vergleichsgruppe (Deckel): 200% Auszahlung
lineare Interpolation zwischen diesen Punkten
Der kombinierte Auszahlungsfaktor ist ein gewichteter Durchschnitt der Auszahlungsfaktoren für die drei Leistungsbedingungen. Für die Gesamtzahl der Aktien, die dem Teilnehmenden am Ende der Vesting-Periode übertragen werden, wird die Zahl der ursprünglich zugeteilten PSU mit dem kombinierten Auszahlungsfaktor multipliziert. Die relative Leistungserreichung und der kombinierte Auszahlungsfaktor werden von der Obermatt AG berechnet.
Weist Dätwyler während des letzten Jahres der dreijährigen Vesting-Periode aus dem laufenden Geschäft einen negativen Gewinn nach Steuern (d. h. einen Verlust) aus oder geht der Verwaltungsrat davon aus, dass den Aktionären keine angemessene Dividende ausgezahlt werden kann, behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, festzulegen, ob und in welchem Masse die PSU für diesen Zeitraum unabhängig vom erzielten kombinierten Auszahlungsfaktor entschädigungslos verfallen.
Im Falle eines Austritts verfallen die PSU im Normalfall entschädigungslos, mit Ausnahme von Pensionierung, Tod, Invalidität oder eines Kontrollwechsels beim Unternehmen. In diesen Fällen werden den Teilnehmenden Aktien aufgrund des erreichten Auszahlungsfaktors pro rata am Ende der Vesting-Periode übertragen, wobei im Todesfall die Pro-rata-Übertragung bereits im Zeitpunkt des Todes erfolgt.
Für PSU oder Aktien, die im Rahmen des langfristigen Beteiligungsplans gewährt werden, gelten Rückforderungsvorbehalte (Clawbacks) und Malus-Bestimmungen, falls Dätwyler Buchungs- oder Bilanzkorrekturen vornehmen muss.
Nebenleistungen und Sozialversicherungsbeiträge
Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten keine besonderen Nebenleistungen. Sie haben Anspruch auf einen Firmenwagen oder eine äquivalente Abgeltung. Die ausgewiesenen Nebenleistungen enthalten den Anteil Privatgebrauch am Geschäftsfahrzeug und die Kinderzulagen. Mitglieder der Konzernleitung gehören den regulären Sozial- und Vorsorgeplänen des jeweiligen Landes an, in denen ihre Arbeitsverträge abgeschlossen wurden.
4.4 Vergütungen im Berichtsjahr 2025
Die Vergütungen an die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie diesen Organen nahestehende Personen sind nachstehend ersichtlich. Die Erläuterungen dazu sind im Anschluss an die Tabellen zu finden. Die Tabellen 1 bis 8 wurden von der Revisionsstelle geprüft.
Vergütungen Verwaltungsrat 2025 (Amtsjahr), geprüft
Tabelle 1, in CHF
Name |
Funktion |
Barvergütung |
Aktienbeteiligung1 |
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber |
Total Vergütungen |
|---|---|---|---|---|---|
Paul Hälg |
Präsident |
130'000 |
330'085 |
26'154 |
486'239 |
Hanspeter Fässler |
Vizepräsident |
70'000 |
200'062 |
14'712 |
284'774 |
Jens Breu |
Mitglied |
50'000 | 150'017 |
13'409 |
213'426 |
Claude R. Cornaz |
Mitglied |
50'000 | 150'017 |
13'409 |
213'426 |
Jürg Fedier |
Mitglied |
70'000 |
150'017 |
12'016 |
232'033 |
Britt Hendriksen |
Mitglied |
50'000 | 150'017 |
13'060 |
213'077 |
Martin Hirzel |
Mitglied |
50'000 | 150'017 |
13'409 |
213'426 |
Gabi Huber |
Mitglied |
50'000 | 150'017 |
10'537 |
210'554 |
Dirk Lambrecht |
Mitglied |
30'000 |
150'017 |
11'834 |
191'851 |
Total für Verwaltungsrat |
550'000 |
1'580'266 |
128'540 |
2'258'806 |
Die Aktien wurden am 2. Juni 2025 zugeteilt. Der ausgewiesene Marktwert entspricht dem Durchschnittskurs von CHF 118.31 im Zeitfenster vom 15.04.2025 bis zum 15.05.2025.
Vergütungen Verwaltungsrat 2024 (Amtsjahr), geprüft
Tabelle 2, in CHF
Name |
Funktion |
Barvergütung |
Aktienbeteiligung1 |
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber |
Total Vergütungen |
|---|---|---|---|---|---|
Paul Hälg |
Präsident |
130'000 | 330'008 |
27'382 |
487'390 |
Hanspeter Fässler |
Vizepräsident |
70'000 |
200'016 |
15'452 |
285'468 |
Jens Breu |
Mitglied |
50'000 | 150'103 |
13'974 |
214'077 |
Claude R. Cornaz |
Mitglied |
50'000 | 150'103 |
13'974 |
214'077 |
Jürg Fedier |
Mitglied |
70'000 |
150'103 |
12'582 |
232'685 |
Martin Hirzel |
Mitglied |
50'000 | 150'103 |
13'974 |
214'077 |
Gabi Huber |
Mitglied |
50'000 | 150'103 |
11'097 |
211'200 |
Dirk Lambrecht |
Mitglied |
30'000 |
150'103 |
12'160 |
192'263 |
Total für Verwaltungsrat |
500'000 |
1'430'642 |
120'596 |
2'051'238 |
Die Aktien wurden am 3. Juni 2024 zugeteilt. Der ausgewiesene Marktwert entspricht dem Durchschnittskurs von CHF 182.83 im Zeitfenster vom 16. April bis zum 15. Mai 2024.
Vergütungen Konzernleitung 2025, geprüft
Tabelle 3, in CHF
Name |
Funktion | Fixes Grundgehalt brutto | Variabler Bonus brutto3 |
Performance Share Units Zuteilungswert4 |
Sozialversiche-rungsbeiträge Arbeitgeber | Nebenleistungen | Total Vergütungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
Volker Cwielong1 |
CEO | 576'000 |
509'760 |
300'043 |
331'720 |
15'480 |
1'733'003 |
Total Konzernleitung2 |
2'188'585 |
1'078'214 |
927'820 |
1'135'253 |
77'432 |
5'407'304 |
Höchste Vergütung.
Per 31. Dezember 2025 umfasste die Konzernleitung fünf Mitglieder. Während vier Monaten zählte die Konzernleitung sechs Mitglieder.
Schätzung zum Publikationstermin des Geschäftsberichts.
Die Performance Share Units des langfristigen Beteiligungsplans wurden am 1. Januar 2025 basierend auf dem Kurs der Dätwyler Inhaberaktie von CHF 138.46 zugeteilt (durchschnittlicher Schlusskurs der 20 Handelstage vor dem Zuteilungstermin).
Vergütungen Konzernleitung 2024, geprüft
Tabelle 4, in CHF
Name |
Funktion | Fixes Grundgehalt brutto | Variabler Bonus brutto3 |
Performance Share Units Zuteilungswert4 |
Sozialversiche-rungsbeiträge Arbeitgeber | Nebenleistungen | Total Vergütungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
Volker Cwielong1 |
CEO | 432'000 |
329'531 |
225'164 |
239'739 |
22'625 |
1'249'060 |
Total Konzernleitung2 |
1'801'213 |
1'099'435 |
796'975 |
1'024'345 |
171'671 |
4'893'639 |
Höchste Vergütung; für 9 Monate ab 1. April 2024.
Per 31. Dezember 2024 umfasste die Konzernleitung fünf Mitglieder. Während des Berichtsjahrs gab es aufgrund von zwei personellen Wechseln wenige Monate, in denen zwei Funktionen doppelt besetzt waren.
Die im Berichtsjahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 ausbezahlten variablen Boni der Konzernleitung waren um total CHF 158'158 tiefer als die im Geschäftsbericht 2024 publizierte Schätzung, weil der Zielerreichungsgrad tiefer als erwartet ausgefallen ist. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden ebenfalls entsprechend angepasst.
Die Performance Share Units des langfristigen Beteiligungsplans wurden am 1. Januar 2024 basierend auf dem Kurs der Dätwyler Inhaberaktie von CHF 198.40 zugeteilt (durchschnittlicher Schlusskurs der 20 Handelstage vor dem Zuteilungstermin).
Unter Berücksichtigung der Gewichtung der vier Leistungsindikatoren (Nettoumsatzwachstum, EBIT-Verbesserung, Verbesserung des Operating Cash Flows und Nachhaltigkeit) ergibt sich ein aggregierter provisorischer Auszahlungsfaktor von 118% (gegenüber 100.9% im Vorjahr). Details dazu sind aus der Infografik unten ersichtlich.
Der effektiv ausbezahlte Wert des variablen Lohnanteils wird im Vergütungsbericht des Folgejahres ausgewiesen.
Die Gesamtvergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung liegen unterhalb der maximalen Gesamtvergütungen von CHF 2.35 Mio. beziehungsweise CHF 6.3 Mio., welche von den Aktionären an den ordentlichen Generalversammlungen 2024 und 2025 für das Geschäftsjahr 2025 genehmigt wurden. Bei der Vergütung der Konzernleitung führte der Eintritt eines zusätzlichen Mitglieds, Michael Höller, Chief Operating Officer (COO) Head of Division Industrial, während des Berichtsjahrs in den Unterkategorien fixes Grundgehalt und Vorsorge- und Nebenleistungen zu leichten Überschreitungen, welche durch Art. 21a Absatz 5 der Statuten abgedeckt sind.
Erreichungsgrad der Leistungsindikatoren für die Berechnung des variablen Bonus
Beim langfristigen Beteiligungsplan belief sich der Auszahlungsfaktor basierend auf den Resultaten der Leistungsperiode 2022–2024 auf 36%. Den am 31. Dezember 2025 amtierenden Konzernleitungsmitgliedern wurden für die insgesamt 828 zugeteilten PSU im Jahr 2025 300 Aktien übertragen.
Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie nahestehende Personen
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr erhielten frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung Vergütungen. Ebenso wenig wurden nahestehenden Personen gegenwärtiger oder ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung Vergütungen zu nicht marktüblichen Bedingungen gewährt.
Darlehen und Kredite
Es wurden keine Darlehen und/oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung oder ihnen nahestehende Personen gewährt.
Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrats in anderen Unternehmen, geprüft
Tabelle 7. Gemäss Artikel 734e des Schweizer Obligationenrechts. Für die am 31. Dezember 2025 amtierenden Verwaltungsratsmitglieder.
per 31. Dezember 2024 |
per 31. Dezember 2025 |
||||
Paul Hälg |
|||||
Mitglied des Verwaltungsrats Delegierter |
Aranos AG |
x |
x |
||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Dätwyler IT Infra AG |
x |
x |
||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Sonceboz Group SA |
x |
x |
||
Hanspeter Fässler |
|||||
Mitglied des Verwaltungsrats |
ANYbotics AG |
x |
x |
||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Dätwyler IT Infra AG |
x |
x |
||
Verwaltungsratspräsident |
Drone Harmony AG |
x |
x |
||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Gravis Robotics AG |
x |
x |
||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Hatebur Umformmaschinen AG |
x |
|||
Mitglied des Verwaltungsrats |
So Real Digital Twins AG |
x |
|||
Jens Breu |
|||||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Dätwyler IT Infra AG |
x |
|||
Chief Executive Officer |
SFS Group AG |
börsenkotiert |
x |
x |
|
Claude R. Cornaz |
|||||
Vize Verwaltungsratspräsident |
Cornaz AG-Holding |
x |
x |
||
Vize Verwaltungsratspräsident |
H. Goessler AG |
x |
x |
||
Verwaltungsratspräsident |
Vetropack Holding AG |
börsenkotiert |
x |
x |
|
Jürg Fedier |
|||||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Ascom Holding AG |
börsenkotiert |
x |
x |
|
Mitglied des Verwaltungsrats |
OC Oerlikon Corporation AG |
börsenkotiert |
x |
x |
|
Britt Hendriksen1 |
|||||
Chief Financial Officer |
Syngenta Crop Protection |
– |
x |
||
Martin Hirzel |
|||||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Bucher Industries AG |
börsenkotiert |
x |
x |
|
Mitglied des Verwaltungsrats |
IPZ Property AG |
x |
x |
||
Mitglied des Verwaltungsrats |
Lantal Textiles AG |
x |
x |
||
Vize Verwaltungsratspräsident |
Ronal AG |
x |
x |
||
Verwaltungsratspräsident |
Testex AG |
x |
x |
||
Gabi Huber |
|||||
Vize Verwaltungsratspräsidentin |
UBS Switzerland AG |
x |
x |
||
Dirk Lambrecht |
|||||
Verwaltungsratspräsident |
Adval Tech Holding AG |
börsenkotiert |
x |
||
Verwaltungsratspräsident |
Dätwyler IT Infra AG |
x |
x |
Im Verwaltungsrat seit der Generalversammlung 2025
Funktionen der Mitglieder der Konzernleitung in anderen Unternehmen, geprüft
Tabelle 8. Gemäss Artikel 734e des Schweizer Obligationenrechts. Für die am 31. Dezember 2025 amtierenden Konzernleitungsmitglieder.
per 31. Dezember 2024 |
per 31. Dezember 2025 |
||||
Volker Cwielong |
– |
– |
|||
Judith van Walsum |
– |
– |
|||
Dirk Borghs |
Mitglied des Verwaltungsrats |
Target Foods NV |
x |
x |
|
Michael Höller |
- |
- |
|||
Frank Schön |
– |
– |