Wirtschaftlich Berechtigte / zur Ausübung der Stimmrechte ermächtigte Person/en |
Namenaktien |
Inhaberaktien |
Total der Erwerbspositionen |
|---|---|---|---|
Paul Hälg, Hanspeter Fässler, Claude R. Cornaz, Jürg Fedier, Gabi Huber, Jens Breu |
63.584 % |
14.531 % |
78.115 % |
UBS Fund Management (Schweiz) AG |
0 % |
3.412 % |
3.412 % |
3.2 Kapitalstruktur
Zusammensetzung des Aktienkapitals
Per 31. Dezember 2025, in CHF
| 22'000'000 Namenaktien à CHF 0.01 nom. | 220'000 |
| 12'600'000 Inhaberaktien à CHF 0.05 nom. | 630'000 |
| Ordentliches Aktienkapital total | 850'000 |
| Kapitalband | keines |
| Bedingtes Aktienkapital | keines |
| Partizipationsscheine | keine |
| Genussscheine | keine |
| Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen | keine |
| Opting-out- bzw. -up-Bestimmungen | keine |
Per 31. Dezember 2025 hat die Dätwyler Holding AG zwei Arten von Aktien ausgegeben: Namenaktien und Inhaberaktien. Jede Aktie, unabhängig vom Nennwert, hat eine Stimme. Alle Aktien haben das gleiche Recht auf Dividenden im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Nennwert, wenn die Generalversammlung eine Dividende beschliesst.
Kapitalveränderungen
Das Aktienkapital blieb in den Geschäftsjahren 2025, 2024 und 2023 unverändert.
Wandelanleihen und Optionen
Dätwyler hatte per 31. Dezember 2025 keine Wandelanleihen oder Optionen ausstehend.
3.3 Interne Organisation
Verwaltungsrat
Kein Mitglied des Verwaltungsrats nimmt im Konzern eine Exekutivfunktionen wahr und kein Mitglied des Verwaltungsrats oder von diesen beeinflusste Unternehmen stehen in einer geschäftlichen Beziehung zur Dätwyler Gruppe.
Zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehemalige CEOs von Dätwyler: Verwaltungsratspräsident Paul Hälg führte das Unternehmen von 2004 bis 2016 und Verwaltungsrat Dirk Lambrecht von 2017 bis 2024. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats waren nie in exekutiven Funktionen für die Dätwyler Gruppe tätig. Kreuzverflechtungen mit anderen kotierten Gesellschaften liegen keine vor.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden je einzeln für eine Amtsdauer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Sie können mehrmals gewählt werden; es besteht keine Amtszeitbeschränkung. Jeder Aktienkategorie steht ein Vorschlagsrecht auf Wahl wenigstens eines Vertreters im Verwaltungsrat zu.
Hauptaufgaben und Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Seine Hauptaufgaben definieren sich aufgrund von Art. 716a des Schweizerischen Obligationenrechts. Zur effizienten Erfüllung dieser Aufgaben kann der Verwaltungsrat gemäss Organisations- und Geschäftsreglement der Dätwyler Holding AG aus seiner Mitte Ausschüsse zur Behandlung klar abgegrenzter Themenbereiche bilden: Zurzeit bestehen die zwei Ausschüsse Audit Committee und Nominierungs- und Vergütungsausschuss.
Der Verwaltungsrat trifft sich gemäss Organisations- und Geschäftsreglement jährlich zu mindestens fünf ordentlichen Sitzungen, die zwischen einem halben und einem ganzen Tag dauern. Der jährliche Strategieworkshop dauert mindestens zwei Tage und dient der Überprüfung der Strategie und deren Weiterentwicklung. Der Strategieworkshop ist üblicherweise mit dem Besuch eines Standorts verbunden. Falls nötig, werden ausserordentliche Verwaltungsratssitzungen abgehalten.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse fasst er mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Vorsitzende stimmt mit, bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid. Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg oder im Rahmen einer Telefonkonferenz gefasst werden. Im Jahr 2025 traf sich der Verwaltungsrat zu sechs Sitzungen, die jeweils durchschnittlich mindestens einen halben Tag dauerten. CEO und CFO und die weiteren Mitglieder der Konzernleitung waren bei jeder Sitzung anwesend, um Fragen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gruppe zu erörtern. Externe Fachspezialisten wurden 2025 keine beigezogen.
Sitzungsteilnahme 2025
| Paul Hälg | 6/6 |
| Hanspeter Fässler | 6/6 |
| Jens Breu | 6/6 |
| Claude Cornaz | 5/6 |
| Jürg Fedier | 6/6 |
| Britt Hendriksen 1 | 4/6 |
| Martin Hirzel | 6/6 |
| Gabi Huber | 6/6 |
| Dirk Lambrecht | 6/6 |
An der Generalversammlung 2025 neu in den Verwaltungsrat gewählt.
Der Präsident des Verwaltungsrats legt die Traktanden für die Sitzungen des Verwaltungsrats in Abstimmung mit dem CEO und dem CFO fest. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann die Aufnahme eines Traktandums bzw. eine ausserordentliche Sitzung verlangen. Der Verwaltungsrat bestimmt die Sekretärin oder den Sekretär. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten frühzeitig vor den Sitzungen Unterlagen, die ihnen die Vorbereitung der einzelnen Traktanden ermöglichen.
Der Präsident des Verwaltungsrats bestimmt je nach traktandierten Themen Mitglieder der Konzernleitung, die an den Sitzungen des Verwaltungsrats Auskunft geben und mit beratender Stimme teilnehmen. Der Verwaltungsrat fasst Entscheide wenn immer möglich einstimmig.
Arbeitsweise der Ausschüsse
Die Ausschüsse verfügen über ein schriftliches Reglement, das die Zuständigkeiten festlegt. Das Audit Committee hat zusätzlich zum Reglement in einer Checkliste die Aufgaben und Zuständigkeiten detailliert festgelegt. Die Ausschüsse erarbeiten Entscheidungsgrundlagen für den Verwaltungsrat und legen diese zur Beschlussfassung vor. Sie versammeln sich auf Einladung des Vorsitzenden, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber einmal jährlich. Die Sitzungen dauern üblicherweise einen halben Tag. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie die externe Revisionsstelle können eine Sitzung der Ausschüsse verlangen. Je nach Traktanden nehmen der CEO, der CFO sowie bei Bedarf ein Vertreter der externen Revisionsstelle oder ein Fachspezialist mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Der Vorsitzende des Ausschusses legt die Traktanden der Ausschusssitzungen in Abstimmung mit dem CEO und dem CFO fest. Die Mitglieder der Ausschüsse erhalten die Sitzungsunterlagen und Informationen rechtzeitig vor den Sitzungen, damit sie sich auf die Diskussion der einzelnen Traktanden vorbereiten können. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern notwendig. Die Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Die Ausschüsse halten ihre Entscheide und Empfehlungen in einem Protokoll an den Verwaltungsrat fest und erstatten an der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungsrats Bericht über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit.
Audit Committee
Das Audit Committee besteht aus mindestens drei Mitgliedern mit Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen, die vom Verwaltungsrat aus seiner Mitte für die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Das Audit Committee bestimmt den Vorsitzenden. Per 31. Dezember 2025 gehörten dem Audit Committee folgende Mitglieder an: Jürg Fedier (Vorsitz), Britt Hendriksen (Vertreterin der Publikumsaktionäre) , Martin Hirzel (Vertreter der Publikumsaktionäre) und Gabi Huber.
Im Jahr 2025 traf sich das Audit Committee für vier Sitzungen mit CEO und CFO. Die Berichterstattung der internen Revision ist ein Standardtraktandum an den Sitzungen des Audit Committee. Die Vertreter der externen Revisionsstelle nahmen an allen Sitzungen für ausgewählte Traktanden teil.
Andere externe Fachspezialisten wurden 2025 nicht beigezogen. Zuständigkeiten des Audit Committee umfassen:
Sicherstellung eines umfassenden und effizienten Revisionskonzepts für die Dätwyler Holding AG und die Dätwyler Gruppe.
Stellungnahme zur Jahres- und Konzernrechnung.
Stellungnahme zur Prüfungsplanung und zum Prüfungsergebnis.
Entgegennahme allfälliger Empfehlungen der externen Revisionsstelle und Besprechen dieser Empfehlungen mit der Konzernleitung sowie Zusammenfassung für den Verwaltungsrat.
Vorlage des Antrags der Konzernleitung über die Wahl der externen Revisionsstelle der Dätwyler Holding AG an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung.
Sitzungsteilnahme 2025
| Jürg Fedier | 4/4 |
| Britt Hendriksen 1 | 3/4 |
| Martin Hirzel | 4/4 |
| Gabi Huber | 4/4 |
An der Generalversammlung 2025 neu in den Verwaltungsrat gewählt.
Nominierungs- und Vergütungsausschuss
Die Zuständigkeiten des Nominierungs- und Vergütungsausschusses sind in Ziffer «4.1 Governance-Rahmen zur Vergütung» des Vergütungsberichts festgehalten.
Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung
Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sind im Organisations- und Geschäftsreglement geregelt. Dieses wird regelmässig aktualisiert. Das Organisations- und Geschäftsreglement beschreibt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats und legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten fest, die an die Konzernleitung unter Leitung des CEOs delegiert werden. Zusätzlich zu den von Gesetzes wegen unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben sieht das Organisationsreglement und Geschäftsreglement vor, dass unter anderem folgende Aufgaben beim Verwaltungsrat verbleiben:
Festlegung der Grundzüge der Unternehmensstrategie
Entscheidungen über die Finanzpolitik
Beschlussfassung über die Aufnahme von neuen oder die Einstellung bestehender Geschäftszweige
Beschlussfassung über die Begründung neuer oder die Aufgabe bisheriger Standorte
Beschlussfassung über den Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungen
Beschlussfassung über den Erwerb, die Belastung oder die Veräusserung von Grundeigentum
Überprüfung des Risikomanagementsystems
Grundsätzlich genehmigt der Verwaltungsrat mit der rollierenden Vorschau die von ihm als sinnvoll erachteten Grossprojekte. Für dringende Investitionen, die nicht in der rollierenden Vorschau enthalten sind, gelten eine stufengerechte Kompetenzregelung und die Pflicht zur Erstellung einer Return-on-Investment-Rechnung. Investitionen über CHF 3 Mio. müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden.
Die Grundsätze des Organisationsreglements und des Geschäftsreglements werden durch das Investitions-Handbuch ergänzt und für alle Unternehmens- und Sachbereiche geregelt.
Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung
Der Verwaltungsrat verfügt zur Überwachung und Kontrolle der Konzernleitung über ein internes Kontrollsystem. Dieses stützt sich auf einen institutionalisierten, jährlich wiederkehrenden Führungsprozess und umfasst als wichtigste Elemente die folgenden Instrumente, die dem Gesamtverwaltungsrat zur Verfügung stehen:
Monatlicher Bericht mit Divisions- und Konzernkonsolidierung: Ist- und Vorschauwerte inklusive Abweichungsanalysen
Halbjahres- und Jahresbericht
Beurteilung und Genehmigung der rollierenden Vorschau per Ende Februar, Juni und Oktober. Die Februar-Vorschau bezieht sich nur auf das laufende Geschäftsjahr. Die Vorschau vom Juni und Oktober decken auch das gesamte folgende Geschäftsjahr ab. Ausserdem Beurteilung und Genehmigung des dreijährigen Strategieplans.
Jährliche Beurteilung und Genehmigung der aktualisierten Konzern- und Divisions-Strategien
Konzernübergreifendes einheitliches Managementsystem mit integrierter Risikoevaluation für strategische Projekte
Sonderberichte zu bedeutenden Investitionen, Akquisitionen und Kooperationen sowie andere wichtige nicht routinemässige Transaktionen
Beizug von Konzernleitungsmitgliedern zu Sitzungen des Verwaltungsrats und der Ausschüsse
Zusätzlich zu diesen institutionalisierten Informations- und Kontrollinstrumenten unterhalten der Präsident des Verwaltungsrats und der CEO einen regelmässigen Dialog über alle wichtigen Geschäfte. Der CEO und der CFO haben zudem die Pflicht, den Präsidenten des Verwaltungsrats unverzüglich über wichtige ausserordentliche Ereignisse und Entwicklungen zu informieren.
Interne Revision
Die interne Revision rapportiert an das Audit Committee und ist administrativ der CFO unterstellt. Sie erarbeitet jährlich einen risikobasierten Revisionsplan, der durch das Audit Committee genehmigt wird. Die interne Revision führt thematische (Thematic Audits) und standortbezogene (Site Audits) Prüfungen durch. Zur Optimierung der Zusammenarbeit pflegt der Leiter der internen Revision einen regelmässigen Kontakt mit den Vertretern der externen Revision.
Die interne Revision prüft die Einhaltung der Kompetenzregelung, das interne Kontrollsystem, das Risikomanagement sowie die Effizienz der Strukturen und Prozesse. Ihre Feststellungen und Empfehlungen hält sie in schriftlichen Berichten fest.
Nach Abschluss jeder Revision werden die Feststellungen bewertet und mit dem lokalen Management diskutiert. In Abstimmung mit der internen Revision legt das lokale Management spezifische Korrekturmassnahmen sowie einen Umsetzungszeitplan fest. Der Bericht wird dem Audit Committee vorgelegt. Die interne Revision stellt sicher, dass die Beanstandungen aus ihren Prüfungen im vorgegebenen Zeitrahmen behoben werden, und erstattet der Konzernleitung und dem Audit Committee darüber Bericht.
3.4 Risikomanagement und Compliance
Risikomanagement
Dätwyler unterhält ein systematisches Risikomanagement, das vom Verwaltungsrat überwacht wird. Die Leiterin bzw. der Leiter der internen Revision koordiniert das konzernweite Risikomanagement und wird dabei von den Risikoverantwortlichen in den Divisionen und Konzernfunktionen unterstützt. Risiken werden kontinuierlich identifiziert und beurteilt. Die Leitung der Divisionen berichtet wesentliche Risiken an die Konzernleitung und den Verwaltungsrat. Die entsprechenden Erkenntnisse werden in einer Risikomanagement-Software dokumentiert. Der CFO und der Leiter der internen Revision nehmen jährliche Reviews vor, um eine konsistente Risikobehandlung über alle Divisionen hinweg sicherzustellen. An allen Produktionsstandorten ist ein Business-Continuity-Prozess implementiert, der sich auf der Grundlage von ISO 31000 mit Naturkatastrophen, Bränden, Krankheitsausbrüchen, Cyberangriffen sowie weiteren Bedrohungen befasst.
Die Risiken werden vier Kategorien zugeordnet: strategische, operative, finanzielle und Compliance-Risiken. Die Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Schadens beurteilt. Die Leiterinnen bzw. Leiter der Divisionen entwickeln Massnahmen zur Risikominderung, deren Umsetzung im Rahmen einer kontinuierlichen Risikobeurteilung überwacht wird. Nachhaltigkeitsrisiken werden entsprechend ihren Auswirkungen auf Konzern-, Divisions- und Standortebene den jeweiligen Kategorien zugeordnet. Weitere Informationen zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht verfügbar.
Verhaltenskodex und Whistleblowing-Meldekanal
Dätwyler unterstreicht den hohen Anspruch an ethisch einwandfreie Geschäftspraktiken mit Null-Toleranz-Zielen: Das Unternehmen will in keine Korruptionsfälle involviert sein und will keine gerechtfertigten Gerichtsfälle gegen Tochterunternehmen. Die Grundlage dazu bilden der Verhaltenskodex sowie Regelungen zur Betrugsprävention und zur Geldwäscheprävention. Für Mitarbeitende und externe Anspruchsgruppen steht ein digitales Whistleblowing-Meldesystem zur Verfügung.
Die Info zu den Whistleblowing-Meldekanälen ist an allen Standorten ausgehängt, ist gut eingeführt und wird regelmässig während der internen Revisionen überprüft. Die Meldungen gelangen direkt zur internen Revision. Jede Meldung wird vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und gewissenhaft geprüft. Zur Förderung einer ethisch korrekten Zusammenarbeit bietet Dätwyler auch ihren Lieferanten eine Compliance-E-Mailadresse, welche ebenfalls von der internen Revision der Gruppe bearbeitet wird.
3.5 Verwaltungsrat und Konzernleitung
Mitglieder des Verwaltungsrats
Per 31. Dezember 2025 bestand der Verwaltungsrat aus neun Mitgliedern.
Die Verwaltungsräte der Dätwyler Holding AG sind – mit Ausnahme der Vertreter der Publikumsaktionäre – gleichzeitig Verwaltungsräte der Pema Holding AG. Zudem sind sie Aktionäre und Verwaltungsräte der Dätwyler Führungs AG, welche als Nachfolgeregelung der Familie Dätwyler Eigentümerin der Pema Holding AG ist. Bei der Pema Holding AG handelt es sich um die Mehrheitseigentümerin der Dätwyler Holding AG. Siehe Bedeutende Aktionäre.
Gemäss Artikel 14 der Statuten darf jedes Mitglied des Verwaltungsrats höchstens vier Mandate in börsenkotierten Gesellschaften und höchstens zehn Mandate in nicht kotierten Gesellschaften ausüben, die mit Verwaltungsrats-, Beirats- oder Geschäftsleitungsmandaten vergleichbar sind.
1954, CH
Präsident – erstmalige Wahl: 2017
1956, CH
Vizepräsident / Vorsitzender des Nomination und Compensation Committee – erstmalige Wahl: 2004
1972, CH
Verwaltungsrat / Mitglied im Nomination und Compensation Committee – erstmalige Wahl: 2019
1961, CH
Verwaltungsrat / Mitglied im Nomination und Compensation Committee – erstmalige Wahl: 2018
1955, CH
Verwaltungsrat / Vorsitzender des Audit Committee – erstmalige Wahl: 2015
1973, DK
Verwaltungsrätin / Vertreterin der Publikumsaktionäre / Mitglied im Audit Committee – erstmalige Wahl: 2025
1970, CH
Verwaltungsrat / Vertreter der Publikumsaktionäre / Mitglied im Audit Committee – erstmalige Wahl: 2021
1956, CH
Verwaltungsrätin / Mitglied im Audit Committee – erstmalige Wahl 2013
1960, DE/CH
Verwaltungsrat / Vertreter der Publikumsaktionäre – erstmalige Wahl: 2024
Veränderungen im Verwaltungsrat im Berichtsjahr
An der ordentlichen Generalversammlung 2025 wurde Britt Hendriksen als neue Verwaltungsrätin und Vertreterin der Publikumsaktionäre gewählt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
An der ordentlichen Generalversammlung 2026 treten Jürg Fedier und Gabi Huber aus dem Verwaltungsrat zurück. Die übrigen bestehenden Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Zusätzlich werden Stephanie Bregy und Christian Holzgang zur Wahl als neue Verwaltungsräte vorgeschlagen.
Mitglieder der Konzernleitung
Gemäss Art. 19 der Statuten darf jedes Mitglied der Konzernleitung höchstens zwei Mandate in börsenkotierten Gesellschaften sowie fünf Mandate in nicht börsenkotierten Gesellschaften ausüben, die mit Verwaltungsrats- oder Beiratsmandaten vergleichbar sind.
1977, DE
Chief Executive Officer (CEO)
1964, NL
Chief Financial Officer (CFO)
Head of Group Function Finance & Shared Services
1963, BE
Chief Operating Officer (COO)
Head of Division Healthcare
1969, DE
Chief Operating Officer (COO)
Head of Division Industrial
1975, DE/CH
Chief Technology Officer (CTO)
Head of Group Function Technology & Innovation
Veränderungen in der Konzernleitung im Berichtsjahr
Im Berichtsjahr 2025 ist Michael Höller am 1. Februar 2025 in die Dätwyler Konzernleitung eingetreten und hat die Leitung der Division Industrial übernommen. Zuvor wurde diese Division von CEO Volker Cwielong direkt geführt. Per 30. Juni 2025 hat Sabrina Gérard, Leiterin der Gruppenfunktion Nachhaltigkeit und Operational Excellence, Dätwyler verlassen. Die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit und Operational Excellence wurden in bestehende Rollen innerhalb der Organisation integriert.
3.8 Revisionsstelle
KPMG amtet seit der Generalversammlung 2018 als Revisionsstelle der Dätwyler Holding AG. Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung jeweils auf ein Jahr gewählt. Die leitende Revisorin ist seit 2025 im Amt. Ein Teil der Konzerngesellschaften wird durch andere Wirtschaftsprüfer geprüft.
2025 von der Revisionsstelle und anderen Wirtschaftsprüfer in Rechnung gestellte Honorare
in CHF
| Revisionsstelle | Andere Wirtschaftsprüfer | |
|---|---|---|
| Revisionsdienstleistungen, total | 736'000 |
164'000 |
Zusätzliche Dienstleistungen, total |
1'000 |
16'000 |
Steuerberatung |
1'000 |
14'000 |
Rechtsberatung |
– |
1'000 |
Sonstige Dienstleistungen |
– |
1'000 |
Vertreter der externen Revisionsstelle nehmen an allen Sitzungen des Audit Committee im Geschäftsjahr teil. An diesen Sitzungen präsentiert die externe Revisionsstelle einen schriftlichen Bericht über den Stand ihrer Arbeiten. Zentrales Element des Reportings der Revisionsstelle bildet der jährliche Prüfbericht mit Empfehlungen zuhanden des Audit Committee.
Aufsichtsorgan der externen Revisionsstelle ist der Verwaltungsrat. Er nimmt jährlich eine Beurteilung der Revisionsstelle vor. Die Kriterien dazu umfassen:
Fachliche Kompetenz
Leistungsumfang und -qualität der schriftlichen Berichte und der mündlichen Stellungnahmen
Praktische Umsetzbarkeit der Empfehlungen
Prioritätensetzung
Transparente und effektive Kommunikation und Koordination
Termintreue
Unabhängigkeit
Honorierung
3.9 Informationspolitik
Dätwyler unterhält mit allen Interessengruppen einen offenen Dialog. Im Interesse ihrer Aktionäre pflegt Dätwyler insbesondere die Beziehungen zu Investoren und Banken sowie Medienvertretern. Die Kommunikation erfolgt durch Geschäftsbericht, Halbjahresbericht, Generalversammlung sowie mindestens eine jährliche Medien- und Analystenkonferenz zu den im Finanzkalender auf der Dätwyler-Webseite veröffentlichten Terminen. In Form von Medienmitteilungen und auf ihrer Webseite datwyler.com informiert Dätwyler zeitnah über alle wichtigen Angelegenheiten gemäss den Vorschriften der Ad-hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange.
Die Ad-hoc-Mitteilungen sind im Archiv auf der Webseite verfügbar. Auf der Webseite können sich interessierte Personen auch in den Verteiler für die Ad-hoc-Mitteilungen eintragen lassen. Kontaktangaben sind ebenfalls auf der Webseite verfügbar. Publikationsorgan von Dätwyler ist das «Schweizerische Handelsamtsblatt». Mitteilungen und Einladungen an Namenaktionäre erfolgen schriftlich.
Handelssperrzeiten
Dätwyler verfügt über ein Insiderreglement, in welchem unter anderem die generellen Sperrzeiten für den Handel mit Dätwyler Aktien oder mit anderen Dätwyler Wertschriften während der Erarbeitung des Geschäftsberichts und des Halbjahresberichts geregelt sind. Die Handelssperrzeiten gelten für alle Mitarbeitenden, die an der Erarbeitung des Geschäftsberichts und des Halbjahresberichts beteiligt sind, sowie generell für alle, die Einblick in die entsprechenden Zahlen oder Systeme haben.
Neben den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sind dies Mitarbeitende aus den Bereichen Finanzen, IT und Kommunikation. Die generellen Handelssperrzeiten gelten jeweils vom 1. Dezember bis zum Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichts und vom 1. Juni bis zum Tag der Veröffentlichung des Halbjahresberichts.
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Das Organisations- und Geschäftsreglement kann bei Dätwyler kostenlos bestellt werden.