Dieser HRDD-Rahmen umfasst die folgenden sechs Schritte, die auch in unserer Menschenrechtsrichtlinie enthalten sind:
Grundsatzerklärung
Identifizierung, Bewertung und Priorisierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte
Beendigung, Verhinderung oder Abschwächung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
Einbettung und Integration der Achtung der Menschenrechte
Leistung verfolgen und kommunizieren
Zugang zu Beschwerden und Rechtsmitteln
Jeder dieser miteinander verknüpften Schritte wird im Folgenden näher erläutert.
1 Grundsatzerklärung
Die spezifische Menschenrechtsrichtlinie unterstreicht die Verpflichtung von Dätwyler, die Menschenrechte zu unterstützen und zu respektieren, und leitet die Umsetzung des HRDD-Rahmens für das Unternehmen. Diese Richtlinie ist weltweit gültig und bildet die Grundlage für alle geschäftlichen Aktivitäten und Beziehungen.
Die Menschenrechtsrichtlinie wurde durch die Konsultation verschiedener interner und externer Stakeholder entwickelt, z. B. derjenigen, die an den verschiedenen Workshops teilgenommen haben, die zur Identifizierung und Genehmigung der wichtigsten Menschenrechtsthemen in unserer Wertschöpfungskette führten.
2 Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen identifizieren und bewerten sowie Menschenrechtsthemen priorisieren
Dätwyler misst keinem Menschenrecht mehr Bedeutung zu als einem anderen. Dennoch konzentriert sich Dätwyler bei der praktischen Umsetzung ihrer Menschenrechtsverpflichtung auf die folgenden Themen (in alphabetischer Reihenfolge gemäss den englischen Bezeichnungen), soweit sie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte haben können und die nach Umfang, Tragweite und der Möglichkeit, wirksam Abhilfe zu schaffen, für unser Geschäft am wichtigsten sind:
Kinderarbeit
Verbraucher:innen- und Produktsicherheit
Korruption
Umweltprobleme mit Auswirkungen auf die Menschenrechte
Zwangsarbeit
Arbeitsbedingungen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der gesamte Prozess der Identifizierung, Bewertung und Priorisierung unserer wichtigsten Menschenrechtsthemen umfasste die Konsultation von über dreissig internen und externen Stakeholdern aus verschiedenen Sektoren, Funktionen und Regionen, wobei die potenzielle Schwere der Auswirkungen jedes Themas und die Einflussmöglichkeiten des Unternehmens bewertet wurden.
Diese wesentlichen Menschenrechtsfragen werden in regelmässigen Abständen durch systematische Risiko- und Folgenabschätzungen im Einklang mit den UNGPs neu bewertet. Wir planen, dass die nächste Neubewertung im Jahr 2027 stattfindet und damit ein dreijähriger Überprüfungszyklus etabliert wird.
Auch wenn wir nicht einem Menschenrecht mehr Bedeutung beimessen als einem anderen, verpflichten wir uns, wenn es um die Rechte der Kinder geht: (i) das Recht der Kinder zu respektieren, frei von Kinderarbeit zu sein, (ii) sichere Arbeit für Kinder über dem geltenden Mindestalter zuzulassen, wenn es eine solche Arbeit gibt, und (iii) zu versuchen, die höheren Standards zu befolgen, wo und wann immer dies machbar ist, wenn die lokalen Gesetze weniger streng sind als die Richtlinien von Dätwyler und die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards.
3 Beendigung, Verhinderung oder Abschwächung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
Basierend auf den identifizierten menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen und im kontinuierlichen Dialog mit internen und externen Stakeholdern definiert und implementiert Dätwyler geeignete Massnahmen, um negative menschenrechtliche Auswirkungen in der gesamten Wertschöpfungskette zu beenden, zu verhindern oder abzuschwächen. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die angemessene Umsetzung von Menschenrechtsstandards im gesamten Unternehmen und die schrittweise Verankerung dieser Standards in den verschiedenen Geschäftsprozessen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden wir uns auf Folgendes konzentrieren:
Weitere schrittweise Einbettung von Menschenrechtsthemen in unsere internen Prozesse
Schulungsangebote im gesamten Unternehmen fördern, um das Bewusstsein für die Menschenrechte in unserer eigenen Belegschaft weiter zu stärken
Weitere Durchführung einer Risikobewertung unserer eigenen Betriebe, um diejenigen zu identifizieren, bei denen ein erhöhtes Menschenrechtsrisiko besteht
Massnahmen ergreifen, um erkannte Risiken und Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren eigenen Betrieben und bei der Risikobewertung von Lieferanten zu unterbinden, zu verhindern oder abzumildern
HRDD-Lieferantenfragebögen bei Lieferanten mit dem höchsten Risiko oder den grössten Auswirkungen auf unsere Prozesse oder Produkte implementieren
4 Einbettung und Integration der Achtung der Menschenrechte
Um menschenrechtsbezogene Präventions- und Abhilfemassnahmen weiter zu verbreiten, werden diese, soweit möglich, schrittweise in die Prozesse, Schulungen und Dokumente des Unternehmens integriert.
Aufbauend auf den ersten Massnahmen im Jahr 2023 und den Fortschritten im Jahr 2024 haben wir uns im vergangenen Geschäftsjahr auf Folgendes konzentriert und dies umgesetzt:
Erweiterung der Abdeckung unserer Beschwerde- und Whistleblowing-Kanäle für die Meldung mutmasslicher Menschenrechtsverletzungen
Durchführung zusätzlicher CSR-Lieferantenaudits
Kommunikation von Menschenrechtskriterien im Zusammenhang mit Lieferanten, wie z. B. Überwachung der Lieferantenleistung, Leitfaden für nachhaltige Beschaffung, Sozial- und Umweltklauseln in Beschaffungsverträgen
Ausbau von Sensibilisierungsschulungen für zentrale Teammitglieder an den Standorten und für neu eingestellte Mitarbeitende
Parallel dazu wurden weitere Massnahmen eingeleitet, die strukturiert vorangetrieben werden, z. B. die Verankerung von Menschenrechtsthemen in weiteren HR-Prozessen, die Integration von Menschenrechtsanforderungen in das Auswahlverfahren für Lieferanten, zusätzliches Schulungs- und Kommunikationsmaterial sowie die Bewertung von Menschenrechtsrisiken an allen Betriebsstandorten und bei bestimmten Lieferanten.
5 Leistung verfolgen und kommunizieren
Dätwyler verpflichtet sich, in ihrem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht über den Fortschritt ihrer Bemühungen zu berichten, die identifizierten und priorisierten Menschenrechtsthemen und –massnahmen anzugehen.
Zur Überwachung und Verfolgung der Wirksamkeit unserer definierten Massnahmen zur Risikominderung verwenden wir ein Managementsystem mit spezifischen Leistungsindikatoren, das uns einen klaren Überblick über die erzielten Fortschritte ermöglicht.
Im Jahr 2025 hat Dätwyler gute Fortschritte erzielt. Nachfolgend ein Überblick über die Leistungsindikatoren:
Anzahl der Prozesse und Dokumente, in denen Menschenrechtsfragen enthalten sind: Im Vergleich zu 2024 wurden zwei zentrale Prozesse und Dokumente abgeschlossen, vier weitere befinden sich noch in Bearbeitung (siehe Kapitel 4)
Anzahl der Lieferanten, die auf Menschenrechtsrisiken geprüft werden: 70% der wichtigsten qualitätskritischen Lieferanten haben die allgemeine CSR-Selbstbewertung abgeschlossen
Anzahl der Standorte, die auf menschenrechtliche Risiken geprüft werden: Alle Standorte haben die ESG-Risikobewertung abgeschlossen
Anzahl der Schulungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht: E-Learning-Kurs pilotiert und in das Onboarding integriert
6 Zugang zu Beschwerden und Rechtsmitteln
Dätwyler legt grossen Wert darauf, eine Kultur der Integrität und der gemeinsamen Verantwortung zu leben. Jede Person, die entlang unserer Wertschöpfungskette ein berechtigtes Anliegen hat, kann sich frei und ohne Angst vor Vergeltungsmassnahmen mündlich oder schriftlich an die zuständige Führungskraft wenden oder sich über unsere Compliance- und Whistleblowing-Hotline melden. Dieses System zur Meldung von Missständen gewährleistet Anonymität und Datenschutz und ist in 10 Sprachen verfügbar.
Unser Verhaltenskodex, unsere Menschenrechtsrichtlinie und andere interne Unterlagen und Schulungen enthalten ebenfalls detaillierte Beschreibungen unserer Meldewege.
Wenn Dätwyler negative Auswirkungen auf die Menschenrechte feststellt, die sich aus der Geschäftstätigkeit oder aus Verknüpfungen mit der Geschäftstätigkeit ergeben, verpflichtet sich das Unternehmen, rechtzeitig und transparent Massnahmen zu ergreifen, um diese in fairer und gerechter Weise im Einklang mit den UNGPs zu beheben. Stellt Dätwyler Auswirkungen fest, die in direktem Zusammenhang mit ihren Geschäftsbeziehungen stehen, wird sie, soweit möglich, ihren Einfluss geltend machen, um Lieferanten und Geschäftspartner zur Achtung der Menschenrechte zu bewegen.